Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gustav Barth GmbH, Renningen und Barth Metall GmbH, Hainichen

 

I. Geltungsbereich und Vertragsschluss

  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von und mit uns abzuschließenden Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen unseres Hauses.
  2. Entgegenstehenden oder abweichenden AGB unserer Kunden wird umfassend widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
  3. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Abweichungen in Form, Farbe, Ausstattung oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Ergänzende Angaben vor oder nach Vertragsschluss, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten usw. werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart werden.
  4. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt durch unsere Annahme zustande. Der Vertragsinhalt wird in der Auftragsbestätigung wiedergegeben. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Eventuelle Zusagen unserer Vertreter oder Verkaufsmitarbeiter oder sonstige Zusicherungen sind ohne unsere Bestätigung in Textform unverbindlich.
  5. Wir behalten uns das Recht vor jederzeit Auskünfte über unsere Geschäftspartner einzuholen.
  6. Der Vertragsschluss und die Einhaltung der Lieferfrist erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Lieferung nicht durch höhere Gewalt oder durch sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten), die von uns nicht zu vertreten sind, verhindert wird. Im Falle dauernder Nichtverfügbarkeit der Lieferung können wir uns im vollkaufmännischen Verkehr vom Vertrag lösen (Rücktrittsrecht). Jedenfalls wird der Kunde von uns unverzüglich informiert und eine eventuell bereits erbrachte Gegenleistung wird ihm sofort zurückerstattet, wenn er sich vom Vertrag lösen will. Weitergehende Ansprüche stehen ihm nicht zu in den Grenzen von V. Ziffer 6. Kommt unser Zulieferer in Verzug, so verlängern sich von uns zugesagte Liefertermine gemäß IV. Ziffer 4. entsprechend, soweit wir unseren Kunden in Textform hierüber informieren.
  7. Bei Erhalt der Auftragsbestätigung und des Lieferscheins hat der Kunde unverzüglich i.S.d. § 377 HGB die Richtigkeit seiner dort abgedruckten Anschrift zu prüfen. Führt die Verletzung dieser Prüfungspflicht dazu, dass wir eine bereits erstellte Rechnung nachträglich ändern müssen, so berechnen wir hierfür einen pauschalen Aufwandsersatz i.H.v. EUR 12,50 netto. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer tatsächlicher Kosten unbenommen.
  8. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden oder von uns gegenüber der anderen Vertragspartei abzugeben sind (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  9. Die Übermittlung der Rechnung erfolgt nach unserer Wahl postalisch oder elektronisch. Der Kunde kann eine von unserer Wahl abweichende Übermittlung nicht fordern.

II. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der liefergegenständlichen Ware bis zur vollständigen Begleichung aller derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden aus der zu uns bestehenden Lieferbeziehungen vor (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehungen beschränkten Kontokorrentverhältnis).

 

III. Preise, Zahlung

  1. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig von der Versandart und auch bei Frei-Haus-Lieferungen.
  2. Die Ware wird unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert. Verpflichtung und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn sie durch unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Frachtführer erfolgt. Falls es uns - nach pflichtgemäßem Ermessen - sachdienlich erscheint, sind wir zu handelsüblicher Verpackung berechtigt. Dies, wie auch die Beistellung sonstiger Schutz- oder Transporthilfsmittel, erfolgt nach unserer Einschätzung auf Kosten des Kunden.
  3. In zumutbarem Umfang sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
  4. Die von uns in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurde. Die Einhaltung der Fristen und Termine setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen (z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder die Leistung einer Anzahlung) erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
  5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er in diesem Zusammenhang Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den so entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.

IV. Versand und Gefahrübergang

  1. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig von der Versandart und auch bei Frei-Haus-Lieferungen.
  2. Die Ware wird unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert. Verpflichtung und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn sie durch unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Frachtführer erfolgt. Falls es uns - nach pflichtgemäßem Ermessen - sachdienlich erscheint, sind wir zu handelsüblicher Verpackung berechtigt. Dies, wie auch die Beistellung sonstiger Schutz- oder Transporthilfsmittel, erfolgt nach unserer Einschätzung auf Kosten des Kunden.
  3. In zumutbarem Umfang sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
  4. Die von uns in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurde. Die Einhaltung der Fristen und Termine setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen (z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder die Leistung einer Anzahlung) erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
  5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er in diesem Zusammenhang Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den so entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.

 

V. Gewährleistung und Haftung auf Schadensersatz

  1. Für Mängel unserer Ware leisten wir Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Sichtbare oder sonst leicht erkennbare Mängel muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens drei Werktage ab Erhalt der Ware in Textform rügen, ansonsten ist die Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Im Falle der Mängelrüge ist der Kunde verpflichtet, uns jederzeit die Besichtigung und Überprüfung zu ermöglichen.
  3. Liefern wir vertragsgegenständlich zu Sonderpreisen von handelsüblichen Qualitäten abweichende Ware oder gebrauchte Ware, so erfolgt keine Gewährleistung.
  4. Schlägt die Nachlieferung oder Nachbesserung durch uns fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Darüber hinaus schulden wir wegen des Mangels keinen Schadensersatz.
  5. Wir leisten Gewähr, dass unsere Waren grundsätzlich die Anforderungen gemäß der Produktbeschreibung des Herstellers erfüllen, darüber hinaus gehende werbemäßige Anpreisungen binden uns nicht. Jede Gewährleistung entfällt, wenn eine nachteilige Veränderung der Ware auf Behandlungs-, Pflege-, oder Lagerfehler des Kunden, seiner Beauftragten oder seinen Kunden zurückzuführen ist und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.
  6. Darüber hinaus haften wir für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fährlässigen Verhalten durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  7. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Ware.
  8. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 500.000,00 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

 

VI. Schlussbestimmungen

  1. An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.
  2. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist nach unserer Wahl das für unseren oder für den Sitz des Kunden zuständige Gericht. Für Klagen gegen uns ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Renningen zuständige Gericht.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
  4. Umsatzsteuerbefreiung kann unser Kunde nur in Anspruch nehmen, wenn er bei Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU im Besitz einer gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer ist und die erforderlichen Nachweise erbringt und bei Lieferungen und Leistungen außerhalb der EU den erforderlichen Ausfuhrnachweis erbringt. Insofern der Kunde die erforderlichen Nachweise nicht innerhalb von 10 Werktagen erbringt, sind wir berechtigt, dem Kunden die in Deutschland zu diesem Zeitpunkt gültige Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung zu stellen.
  5. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt (§ 306 BGB).

Stand: 01.04.2019

 

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